Die Terrainkur - Damals & Heute

Allgemeine Hinweise für Kurgäste zur Durchführung der Terrainkur - heute

Eine ärztliche Abklärung über den individuellen Gesundheitszustand
und eine individuell dosierte ärztliche Therapieverordnung (mittels Belastungs EKG) ist Voraussetzung für den Erfolg der Terrainkur.

Folgende Parameter sind für ein erfolgreiches Training zu beachten:

  • Intensität (Grad der Auslastung als Prozentsatz der individuellen maximalen Leistungsfähigkeit): 50 bis 70 Prozent (moderat anstrengend).
     
  • Dauer: Mindestens 10-20 Minuten pro Trainingseinheit (Reizschwelle).
     
  • Häufigkeit: Mindestens 2-3 Trainingseinheiten pro Woche.
     
  • Wochenumfang: Zu Beginn mindestens 20 bis 40 Minuten pro Woche. Durch stetige Erhöhung der Dauer soll ein Gesamtumfang von 150 bis 180 Minuten (zweieinhalb bis drei Stunden) pro Woche erreicht und gehalten werden.

Die Intensität einer Belastung wird üblicherweise über die Herzfrequenz (Puls) geregelt, die während des gesamten Trainings kontrolliert werden kann.

Nach Sportwissenschaftlerin Sonja Janhsen, Baden 2022

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Allgemeine Hinweise für Kurgäste zur Durchführung der vom Kurarzt verordneten Terrainkur - damals

  1. Die Badener Terrainkur hilft bei genauer Einhaltung der ärztlichen Kurverordnung (Badedauer – Ruhezeit – Bewegung), den Kurerfolg zu vervollständigen.
     
  2. Die Terrainkur dient: der Kräftigung des Herz-Kreislaufsystems und der Gefäßgymnastik; sie hilft bei der Behebung von Mangeldurchblutungszuständen und bei Bewegungseinschränkungen nach Unfällen, Folgezuständen nach Polio, Lähmungen nach Schlaganfällen und Arthrosen; zur Bewegungstherapie bei Osteoporose und Kalkmangelerscheinungen; nach dem Atemtraining und der Lungengymnastik.
     
  3. Unmittelbar vor beziehungsweise nach dem Bade sollen keine Spaziergänge unternommen werden.
     
  4. Nicht in der prallen Sonne gehen oder ruhen.
     
  5. Dauer des verordneten Übungsganges nicht überschreiten und Ruhepause einhalten.

Nach Dr. Maximilian Fuchs, Wien 1906